Lichtblick für das kleine Sozialleben

Die Kinderbetreuung in den Einrichtungen wurde zum 15.02.2021 wieder aufgenommen. Das sächsische Kabinett hat die entsprechenden rechtlichen Grundlagen am Freitagnachmittag verabschiedet.

Sonnenuntergang von der Herrmann-Liebmann-Brücke, Leipzig Neuschönefeld

Die aktuell gültige Verordnung kann hier eingesehen werden.

Sie gilt zunächst bis zum 07. März 2021. Ab diesem Zeitpunkt sind sowohl weitere Öffnungen als auch Schließungen möglich.

Wichtig: Unter §5a der sächsischen Verordnung ist klar geregelt, dass Eltern oder Kinder, die Krankheitssymptome aufzeigen, das Kita- oder Hortgelände nicht betreten dürfen. Wenn Kinder während der Betreuung Krankheitssymptome aufzeigen, müssen abgeholt und der Einrichtung mindestens zwei Tage fernbleiben. 

Auf dem Sächsischen Kita-Bildungsserver sind zahlreiche Informationen für die Praxis zusammengefasst.

Die Stadt Leipzig hat auch einige Infos veröffentlicht, diese sind hier zu finden.

Wir sind alle sehr gespannt, wie sich die Situation mit der erneuten Öffnung der Betreuungseinrichtungen verhalten wird und sind regelmäßig mit der Abteilung für Kindertageseinrichtungen im Austausch.

Schreiben Sie uns bitte, wenn es vor Ort Fragen oder offene Punkte gibt.

Bleiben Sie gesund!

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