Beschluss zum IfSG..und was nun?

Liebe Eltern, 

am heutigen Mittwoch, den 21.04.2021 hat der Bundestag die Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. 

Für Kindertageseinrichtungen bedeutet das, dass bei einer Inzidenz von 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt keinen Präsenzunterricht und keinen “eingeschränkten Regelbetrieb” von Kindertageseinrichtungen durchführen darf. Dies ist erst dann wieder zulässig, wenn die Inzidenz von 165 unterschritten wird. 

Die zuständigen Landesstellen können in diesem Fall eine Notbetreuung einrichten. Uns ist derzeit nicht bekannt, ob der Freistaat Sachsen hiervon Gebrauch machen wird. Vor allem ist nicht bekannt, welche Kriterien für eine Notbetreuung Anwendung finden und ob diese für Kitas und Horte gleichermaßen gelten werden. 

Leipzig hat derzeit eine Inzidenz von 138,2 pro 100.000 Einwohner:innen. Die Tendenz ist +/- im Vergleich zum Vortag. 

Wir Eltern werden uns deshalb mit dem Gedanken einer erneuten Schließung der Einrichtungen vertraut machen müssen. 

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